Briefliche Stimmabgabe
Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
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Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
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Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert, so dass im des Wahlbüros erscheint.
Sie können das Antwort-Kuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.
Wer sein Stimmrecht nicht ausüben will, wird gebeten, den Stimmausweis vor der Entsorgung zu zerreissen.
Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe
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Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimm-Kuvert nicht als Antwort-Kuvert.
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Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
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Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettel-Kuvert.
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Sie vergessen, das amtliche Stimmzettel-Kuvert zu verschliessen.
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Ihr Stimm-Kuvert trifft zu spät ein.
Zur Abteilung: Ratskanzlei